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   LSG Thüringen, 10.10.2003 - L 2 RJ 355/03 ER   

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https://dejure.org/2003,33960
LSG Thüringen, 10.10.2003 - L 2 RJ 355/03 ER (https://dejure.org/2003,33960)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 10.10.2003 - L 2 RJ 355/03 ER (https://dejure.org/2003,33960)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 10. Oktober 2003 - L 2 RJ 355/03 ER (https://dejure.org/2003,33960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Prüfbescheid; Festsetzung des Streitwerts nach freiem Ermessen des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2012 - L 2 U 164/11

    Beiträge - Satzung - echte Rückwirkung - Umlageverfahren

    Wegen der Vorläufigkeit der Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren war von einem Viertel des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwerts auszugehen (vgl. Entscheidung des Senates vom 09. Juli 2009, L 2 U 3/09 B ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Dezember 2002, Aktenzeichen L 2 ER-U 18/02, Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Juni 2005, Aktenzeichen L 1 B 51/05 KR und Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 10. Oktober 2003, Aktenzeichen L 2 RJ 355/03 ER, a. A. etwa Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17. Oktober 2003, Az. L 6 RJ 164/03 ER: 50 v. H., jeweils zitiert nach Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - L 2 U 3/09

    Interessenabwägung; Bestandskraft; Veranlagungsbescheid; Überprüfungsverfahren

    Wegen der Vorläufigkeit der Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren war von einem Viertel des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwerts auszugehen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Dezember 2002, Aktenzeichen L 2 ER-U 18/02, Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Juni 2005, Aktenzeichen L 1 B 51/05 KR und Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 10. Oktober 2003, Aktenzeichen L 2 RJ 355/03 ER, a. A. etwa Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17. Oktober 2003, Az. L 6 RJ 164/03 ER: 50 v. H., jeweils zitiert nach juris).Für das Beschwerdeverfahren wurde der Streitwert daher auf ein Viertel des mit dem Bescheid vom 25. April 2008 festgesetzten Betrages von 5.844, 88 Euro bestimmt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2012 - L 2 U 264/11
    Wegen der Vorläufigkeit der Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren war von einem Viertel des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwerts auszugehen (vgl. Entscheidung des Senates vom 09. Juli 2009, L 2 U 3/09 B ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Dezember 2002, Aktenzeichen L 2 ER-U 18/02, Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Juni 2005, Aktenzeichen L 1 B 51/05 KR und Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 10. Oktober 2003, Aktenzeichen L 2 RJ 355/03 ER, a. A. etwa Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17. Oktober 2003, Az. L 6 RJ 164/03 ER: 50 v. H., jeweils zitiert nach Juris).
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